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Gasprüfung in StVZO aufgenommen: Check der Gasanlage in Wohnmobil und Wohnwagen wird zur Pflicht
- Mit dem neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung (G 607-Prüfung) Teil der StVZO.
- Halterinnen und Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen müssen alle zwei Jahre die verpflichtende Prüfung durchführen. Sie ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).
- Was sonst noch durch die Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO zu beachten ist, erklärt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).
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